• 16.03.2020

    Kurzarbeit in der Zeitarbeit

    Sicherung von Arbeitsplätzen durch Kurzarbeit. Nun auch in der Zeitarbeit möglich.

    Kurzarbeitergeld auch für die Zeitarbeit: Im Rahmen dieser Beschlüsse ist die vom iGZ mehrfach geforderte Anregung von der Bundesregierung aufgenommen worden, ähnlich wie in der letzten Finanzkrise auch in der Zeitarbeitsbranche das Kurzarbeitergeld einzuführen“, begrüßte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz das Vorhaben.

     „Dies ist im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen eine wichtige Maßnahme“, betonte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), den hohen Stellenwert dieser Maßnahme, die auch für die Zeitarbeitsbranche gelten soll: „Im Rahmen dieser Beschlüsse ist auch unsere mehrfach geforderte Anregung von der Bundesregierung aufgenommen worden, ähnlich wie in der letzten Finanzkrise endlich wieder auch in der Zeitarbeitsbranche das Kurzarbeitergeld einzuführen“, begrüßte Stolz das Vorhaben. Damit werden Arbeitsplätze gesichert.